Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Weser Tuning – Inhaber: André Wolff


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Software-Dienstleistungen (insb. Kennfeldoptimierungen, Chiptuning, Codierungen) sowie Werkstattleistungen, die Kunden mit dem Unternehmen Weser Tuning, Inhaber: André Wolff, Lindenallee 42, 27572 Bremerhaven (nachfolgend „Weser Tuning“) schließen.

(2) Verbraucherim Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmerist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Weser Tuning ihnen nicht nochmals separat widerspricht.


§ 2 Angebote, Auftragserteilung und Probefahrten

(1) Alle Angebote von Weser Tuning auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Medien sind freibleibend und unverbindlich (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).

(2) Die Bestellung oder Online-Anfrage des Kunden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail, WhatsApp oder Social-Media-Nachricht) oder durch die tatsächliche Ausführung der Lieferung oder Leistung durch Weser Tuning zustande.

(3) Aufgrund des besonderen Charakters von Tuning-, Codierungs- und Werkstattleistungen umfasst die Erteilung eines Auftrags an einem Fahrzeug ausdrücklich die Ermächtigung von Weser Tuning, notwendige Überprüfungs-, Diagnose- und Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen.


§ 3 Leistungsdaten, Beschreibungen und Toleranzen

(1) Sämtliche Angaben zu Leistungssteigerungen, Endgeschwindigkeiten, Drehmomenten oder Kraftstoffeinsparungen in Prospekten, Werbematerialien oder auf der Website sind als unverbindliche Näherungswerte (Referenzdaten) zu verstehen. Sie beziehen sich auf den Zustand von fehlerfreien, serienmäßigen Referenzfahrzeugen unter optimalen Prüfbedingungen.

(2) Da jedes Kundenfahrzeug individuellen Toleranzen, dem jeweiligen Verschleißzustand, der Laufleistung sowie der Kraftstoffqualität unterliegt, stellen diese Daten keine garantierten oder zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie wurden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als feste Eigenschaft vereinbart.


§ 4 Wichtige Hinweise zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch Veränderungen an Motordaten, Abgasverhalten, Geräuschverhalten, elektronischen Steuergeräten oder sonstigen fahrzeugrelevanten Komponenten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann, sofern keine erforderliche Genehmigung, technische Abnahme oder Eintragung vorliegt.

(2) Ein Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, entspricht nicht mehr den Vorschriften der StVZO und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht geführt werden. Zudem kann der Versicherungsschutz beeinträchtigt sein oder im Schadensfall zu Regressforderungen führen.

(3) Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, jede Leistungsänderung und jede abnahmepflichtige Modifikation unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde und seiner Kfz-Versicherung anzuzeigen.

(4) Führt der Kunde das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmen, Genehmigungen oder Eintragungen durchgeführt zu haben, erfolgt dies in eigener Verantwortung des Kunden. Ansprüche gegen Weser Tuning wegen Nachteilen, die ausschließlich aus der unterlassenen Abnahme, Genehmigung oder Eintragung entstehen, bleiben ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) Weser Tuning haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Weser Tuning oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Weser Tuning bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Weser Tuning nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragrafen gelten im gleichen Umfang auch zugunsten der Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Weser Tuning.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ab Betriebssitz. Eventuelle Verpackungs-, Versand- oder Frachtkosten werden separat ausgewiesen.

(2) Bei Werkstatt- und Vor-Ort-Leistungen (z. B. Codierungen, Softwareaufspielung vor Ort) ist der Rechnungsbetrag sofort bei Abnahme des Fahrzeugs in bar oder per elektronischer Kartenzahlung fällig.

(3) Bei Versandgeschäften erfolgt die Lieferung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gegen Vorkasse oder eine im Einzelfall vereinbarte Zahlungsart.

(4) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB); gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).


§ 7 Annahmeverzug und Standgeld

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung am Betriebssitz von Weser Tuning abzuholen, es sei denn, es wurde ein abweichender Termin vereinbart.

(2) Holt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf dieser Frist trotz Erinnerung nicht ab, gerät er in Annahmeverzug. Weser Tuning ist berechtigt, für die Dauer des Verzugs ein angemessenes Standgeld zu berechnen. Die Höhe richtet sich nach den ortsüblichen Verwahrungskosten; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 8 Versand und Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Verbraucher, trägt Weser Tuning das Versandrisiko. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über (§ 475 Abs. 2 BGB).

(2) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Weser Tuning die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat (§ 447 BGB).

(3) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden und Vollständigkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung ohne vorab Bedingungen an eine Rügepflicht zu knüpfen.


§ 9 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend für Unternehmer nichts Abweichendes vereinbart ist.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren und neu erbrachte Werkleistungen 2 Jahre ab Übergabe bzw. Abnahme. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies vor Abgabe der Vertragserklärung gesondert und ausdrücklich vereinbart wird.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt abweichend Folgendes:

  • a) Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren und Werkleistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe bzw. Abnahme. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

  • b) Für gebrauchte Sachen ist die Mängelhaftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • c) Für modifizierte Software-Datensätze, die ausdrücklich für den Einsatz im Motorsport oder außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO erstellt werden, ist die Mängelhaftung für Sachmängel ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

  • d) Im Falle eines Mangels entscheidet Weser Tuning nach eigener Wahl über Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel und Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße oder gewaltsame Behandlung, mangelhafte Wartung des Fahrzeugs (z. B. Fahren mit unzureichendem oder falschem Motoröl) zurückzuführen sind. Dies gilt ebenso bei Schäden durch nicht offengelegte Vorschäden, nicht offengelegte Umbauten, fehlerhafte Fremdsoftware, Wartungsrückstände, ungeeignete Kraftstoffe/Betriebsstoffe, Überbeanspruchung im Motorsportbetrieb sowie die nachträgliche Verwendung von nicht durch Weser Tuning freigegebener Zusatzsoftware oder Zusatzsteuergeräten.


§ 10 Urheberrecht und Schutz von Datensätzen

(1) An den von Weser Tuning entwickelten, modifizierten oder bereitgestellten Software-Datensätzen zur Motorsteuerung (Kennfeldoptimierungen) sowie an Kostenvoranschlägen, Skizzen und Texten behält sich Weser Tuning alle Urheber- und Nutzungsrechte uneingeschränkt vor.

(2) Dem Kunden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, die Software auf dem im ursprünglichen Auftrag bestimmten Steuergerät bzw. Fahrzeug zu betreiben.

(3) Eine Vervielfältigung, kommerzielle Weitergabe, Nutzung auf anderen Fahrzeugen oder Steuergeräten, Weiterverwertung oder Veröffentlichung der durch Weser Tuning erstellten oder modifizierten Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt, soweit dadurch Rechte von Weser Tuning verletzt werden.


§ 11 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

Weser Tuning steht wegen fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein Zurückbehaltungsrecht und, soweit gesetzlich zulässig, ein Pfandrecht an den im Rahmen dieses Auftrags in den Besitz gelangten Gegenständen oder Fahrzeugen des Kunden zu.


§ 12 Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)

Weser Tuning ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.


§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogenwird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Weser Tuning (Bremerhaven).

(3) Ist der Kunde Verbraucher, gelten für alle Streitigkeiten die gesetzlichen Gerichtsstände.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.